Wenn der Verkauf einer Immobilie doch nur so einfach wäre
Geldwäschegesetz
Als Verkäufer ist man verpflichtet den Bestimmungen des GwG nachzukommen. Sollten Sie dies nicht tun sind in Deutschland Strafen bis zu 100.000€ möglich. Dies wird im § 56 GwG (Deutschland) geregelt.
Energieausweis
Bei falschen oder fehlenden Angaben bezüglich des Energieausweises, begeben Sie Sich in eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 8 EnEG (Deutschland) Bußgeldvorschriften des Energieeinsparungsgesetzes. Das kann hohe Bußgeldstrafen bis zu 15.000€ nach sich ziehen!
Unterlagen vorbereiten
Aktueller Grundbuchauszug, korrekte Wohnflächenberechnung, gültiger Energieausweis, sind nur ein paar Unterlagen welche Sie benötigen, um einen Verkauf erfolgversprechend durchzuführen. Diese sollten auf Richtigkeit überprüft sein denn bei fehlerhaften Angaben, kann ein Käufer Sie in Regress nehmen!
Verbrannte Immobilie
Ihre Immobilie ist bereits seit geraumer Zeit auf dem Markt und die Interessenten bleiben aus. Es ist und bleibt ein Alptraum für jeden, der seine Immobilie verkauft. Eine besondere Verkaufsstrategie ist deshalb besonders wichtig!
Verschweigen von Mängeln
Hier steht dem Käufer eine Rückabwicklung zu und alle entstehenden Kosten müssen Sie bezahlen. Bereits das Verschweigen eines schwierigen Nachbarn oder das Verheimlichen von Schimmelbefall ist ein Grund dafür. Das Argument „gekauft wie gesehen“ sollte daher sehr kritisch betrachtet werden!
Einbruch durch Ausspähen
Einbruch nach Wohnungsbesichtigung ist kein Einzelfall! Vermeintliche „Interessenten“ halten Ausschau nach Wertgegenständen und rauben diese anschließend aus. Die Auswahl der Interessenten erlangt hier eine besondere Wichtigkeit!
Schutz der Privatsphäre
7 Tage die Woche stetig erreichbar, unzählige Telefonate, Unmengen von Mails beantworten, die eigene Telefonnummer oder Adresse preisgeben. Unangekündigte Interessenten die nur mal kurz vorbeischauen wollen. Eine stetige Belastung Ihrer Privatsphäre!
Immobilientourismus
Ein netter Ausflug am Wochenende und sich dabei eine Immobilie ansehen. Nicht alle haben ein echtes Interesse an Ihrer Immobilie. Manche möchten nur wissen wie Sie leben oder sich Ideen für ihr eigenes Heim holen.
Die Bonität des Käufers
Nach dem Notartermin stellt sich heraus, dass sich ein Käufer Ihre Immobilie gar nicht leisten kann! Sie würden dann auf den Kosten einer Rückabwicklung sitzen bleiben. Die Abklärung der Finanzierbarkeit erlangt hier eine hohe Bedeutung!
Rechtssicherheit
Vorkaufsrecht, Wohnrecht, Baulastenauskunft, Altlasten, Kaufvertragsgestaltung, Mängelauflistung. Alles Fragen, die auch Sie als Privatperson betreffen!
Mehrwert Ihrer Immobilie
Kann Ihr Grundstück nachverdichtet werden und ist eine Nutzbarkeit von Ausbaureserven vorhanden? Macht es Sinn verfügbare Nachbargrundstücke einzubinden? Fragen durch die zusätzliche Interessenten gewonnen werden können, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern!
Ein marktgerechter Preis, führt zu einem erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie!
Ist der Preis zu hoch angesetzt, kann es Interessenten abschrecken, während ein zu niedriger Preis den Nachteil hat, eine Immobilie vorschnell und unter Wert zu verkaufen.
Umso wichtiger wird hier eine vernünftige Wertermittlung aus:
- Sachwert
- Marktwert
- Indikatorwert
Verschiedene Kriterien bestimmen unter anderem einen Wert der Immobilie: Lage, Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Art der Immobilie, Anteil der Gemeinschaftsflächen, Wohnfläche, Baujahr, durchgeführte Renovierungen und bauliche Veränderungen, Angebot am Markt, Ausstattungsstandard, mit angebotenes Inventar.
Ein zu hoch angesetzter Preis kann Vermögensverluste beim Verkauf bedeuten!
(Beispiel: Eigentumswohnung, erzielbarer Marktwert 250.000€)
Verhandlungsaufschlag* | Angebotspreis | Verkaufserlös | Gewinn/Verlust | Verkaufszeit* |
---|---|---|---|---|
20% | 300.000€ | 218.000€ | -32.000€ | ca. 360 Tage |
10% | 275.000€ | 242.500€ | – 7.500€ | ca. 250 Tage |
5% | 262.500€ | 247.500€ | – 2.500€ | ca. 60 Tage |
*Quelle: empirischer Wert
Darum könnten einfache Onlinebewertungen meist nur bedingt praktikabel sein!
Wohnungen – Häuser – Grundstücke – Scheidungsimmobilien – Insolvenzimmobilien – Bauernhäuser – Beherbergungen – Gewerbeimmobilien – Altbau – Neubau – Denkmalgeschütz
Einen Immobilienmakler zu beauftragen, beschleunigt und vereinfacht den Verkaufsprozess erheblich. Zudem ist der Erlös, wenn Sie einen Immobilienmakler beauftragen, trotz Courtage, meist höher, als wenn Sie Ihre Immobilie privat verkaufen.
Ein Makler verfügt über entsprechende Fachkenntnis, die notwendig ist, um einen realistischen Verkaufspreis für Ihr Objekt zu erzielen.
Ist ein interessierter Käufer gefunden, übernimmt der Makler die Aufgabe des Vermittlers bei den Kaufpreisverhandlungen, die Aufsetzung eines Kaufvertrages durch einen Notar und steht Ihnen bei Fragen rund um den Verkauf zur Verfügung.
Prinzipiell lässt sich sagen, dass sich die Beauftragung eines guten Maklers lohnt und eine entrichtete Courtage gut investiert ist.
- Markt- und sachorientierte Wertermittlung
- Einholung & Prüfung der Unterlagen (Energieausweis, Grundbuch, Lageplan, Teilungserklärung, Eigentümerprotokolle, Hausgeldabrechnung, Instandhaltungsrücklage, Erschließungskosten uvm.)
- Strategie & Marketingplan (wir prüfen auf Mehrwert)
- Erstellung eines professionellen Expose‘s
- Vermarktung (Anzeigenschaltung + Bestandskunden)
- Terminierung und Besichtigungen
- Bearbeitung der unzähligen E-Mail`s und telefonischen Anfragen
- Erstellung und Abstimmung des Kaufvertrages
- Bankengespräche zur Finanzierung vom Käufer
- Bonitätsprüfung
- Absprache mit dem Bauamt zu Ausbau-, Umbau- oder Neubaumöglichkeiten
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Prüfung der Denkmalliste
- uvm.